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   OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23   

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OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23 (https://dejure.org/2023,40077)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.11.2023 - 1 B 203/23 (https://dejure.org/2023,40077)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. November 2023 - 1 B 203/23 (https://dejure.org/2023,40077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnisvorbehalt; Spielerschutz; Spielhalle; Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots; Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtlicher Erlaubnis- bzw. Duldungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • rechtsportal.de

    Erlaubnisvorbehalt; Spielerschutz; Spielhalle; Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots; Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtlicher Erlaubnis- bzw. Duldungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Da mit dem drohenden völligen oder teilweisen Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit der Antragstellerin grundrechtliche Belastungen von erheblichem Gewicht in Rede stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a., juris Rn. 183), bedarf es in dem vorliegenden Eilverfahren grundsätzlich einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, juris Rn. 18, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93, juris Rn. 160 und Beschl. v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14, u.a., juris Rn. 37; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 48).

    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass der dadurch auf Seiten der Spielhallenbetreiber bewirkte Grundrechtseingriff geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 133 ff., 149 ff.).

    In Bezug auf das von ihr angesprochene Sperrsystem "OASIS" ist zunächst anzumerken, dass solche spielerbezogenen Maßnahmen grundsätzlich gegenüber einem Verbundverbot und Abstandsgebot kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 153 f.; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).

    Zwar sind auch solche Belastungen grundsätzlich in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. Rn 156).

    Mangels entsprechender Darlegung ließ das Bundesverfassungsgericht nur offen, ob dies auch dann noch angenommen werden könne, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen durch die Kumulation der verschiedenen belastenden Vorschriften überhaupt nicht mehr möglich sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 157 f.).

    Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials hohe Gewicht der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes überwiegt gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der Erlaubnisanforderungen verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 159).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Insofern ist grundsätzlich vor der Aufnahme oder - wie vorliegend - Fortführung einer erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeit regelmäßig der reguläre Abschluss des Erlaubnisverfahrens abzuwarten (OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21, juris Rn. 56).

    Insbesondere hat die Antragstellerin keine substantiellen Zweifel an der Verfassungs- oder Unionsrechtskonformität der für das Erlaubnisverfahren maßgeblichen Regelungen dargelegt, die - ebenfalls aufgrund des dann anzunehmenden offenen Ausgangs der Hauptsache - eine vorläufige Gestattung oder Duldung rechtfertigen könnten (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 30.06.2022 - 4 B 1864/21, juris Rn. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22

    Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner sowie der öffentlichen Interessen zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 14).

    Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37; OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Anders als die Antragstellerin meint, hat das Verwaltungsgericht den Aspekt der Gesamtbelastung durchaus erkannt und gewürdigt, indem es ausführt, mehrere isoliert betrachtet angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche könnten in ihrer Gesamtwirkung zu einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, dass das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschritten werde (S. 6 des Beschlusses; vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15, juris Rn. 71 m.w.N.; zum Konzept des "additiven Grundrechteingriffs" Peters, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 6, 2022, S. 49 ff.).

    Allein ihr Bestehen oder bloße Vermutungen reichen aber zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen "additiven" Grundrechtseingriffs nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15, juris Rn. 71).

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22

    Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots -

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    In Bezug auf das von ihr angesprochene Sperrsystem "OASIS" ist zunächst anzumerken, dass solche spielerbezogenen Maßnahmen grundsätzlich gegenüber einem Verbundverbot und Abstandsgebot kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und zum Schutz vor der Entwicklung einer Spielsucht darstellen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1694/13 u.a., juris Rn. 153 f.; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 12).

    Die Wirkung ist damit - anders als beim Verbundverbot, dass als "vorgelagerte" Prävention vermeiden soll, Personen erst zum Glücksspiel zu verleiten - gerade nicht präventiv gegen eine Entwicklung der Spielsucht an sich (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22, juris Rn. 11 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37; OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Für eine (vorläufige) Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht daneben kein schutzwürdiges Interesse, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind vorliegend gerade nicht als "wenigstens offen" anzusehen (vgl. zu Fallkonstellationen mit offenen Erfolgsaussichten VGH BW Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 2289/22, juris Rn. 17 und Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21, juris Rn. 37; OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 9 ff., 70 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2022 - 1 M 13/22

    Verlängerung der Erlaubnis bzw. Duldung des Spielhallenbetriebs

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Es gibt keinen Anlass für die Annahme, sie allein sei eine gleichermaßen wirksame Regelungsalternative (vgl. OVG SA, Beschl. v. 09.05.2022 - 1 M 13/22, juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 5 V 1408/23

    Eilantrag auf Fortführung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle über den

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Sollte die Antragstellerin mit ihrem diesbezüglichen Vortrag darauf abzielen, eine vorläufige Feststellung einer Genehmigungsfiktion für ihre Spielhallen zu erreichen (vgl. zu § 18 BremGlüG: VG Bremen, Beschl. v. 03.07.2023 - 5 V 1408/23, juris Rn. 15 f. sowie im Anschluss OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2023, juris Rn. 12 f.), hätte ein solcher Antrag jedenfalls keinen Erfolg, da er unbegründet wäre.
  • VG Bremen, 07.08.2023 - 5 V 1322/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Mindestabstand zu

    Auszug aus OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 203/23
    Aus § 11 Abs. 1 BremSpielhG ergibt sich in keinem Fall eine Fiktionswirkung über den 30.06.2023 hinaus (ebenso VG Bremen, Beschl. v. 08.08.2023 - 5 V 1322/23, juris Rn. 54 f.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

  • VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18

    Unbillige Härte bei Verbundspielhallen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21

    Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom

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